Bei Bauarbeiten wurde eine Heizungsleitung beschädigt. Leitungswasser trat aus, was auch zu einer Betriebsunterbrechung führte. Der Betriebshaftpflichtversicherer lehnte eine Zahlung dafür ab, es handle sich um einen nicht versicherten abgeleiteten Vermögensschaden. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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