20.6.2008 – Jetzt soll also der Verfassungsgerichtshof über den Mehrfachagenten entscheiden.
Dass Makler den Mehrfachagenten so heftig bekämpfen, scheint fast eine Art Kompliment zu sein. Denn wenn mehrfach von einer „unterschiedlichen Haftungsverpflichtung die Rede ist“, dann fällt der Vergleich zugunsten der Agenten aus.
Der Kunde eines Agenten genießt einen doppelten Schutz vor fehlerhafter Beratung: Agenten haben nämlich nicht nur eine eigene Berufshaftpflichtversicherung (analog zur Maklerversicherung), sondern ihre Versicherungen haften unbegrenzt im Falle von Beratungsfehlern eines Agenten.
Ich frage mich: Warum wird auf diese Tatsache nicht klarer hingewiesen?
P.Mayer
zum Artikel: „Hochspannung für Agenten und Makler”.
Manfred Taudes - Klare Abgrenzung. mehr ...
+Rudolf Mittendorfer - Kein eierlegendes Wollmilchschwein. mehr ...
Franz Hasenberger - Auch der Agent muss abwägen. mehr ...
Manfred Taudes - Abgrenzung Agenten – Makler. mehr ...
Helmut Kögl - Keine Einbahnstraße. mehr ...
Raimund Andexlinger - Agenten haben Gewerbeschein nicht im Lotto gewonnen. mehr ...
Jürgen Oppelz - Wechsel des Gewerbescheins überlegen. mehr ...
Raimund Andexlinger - Fachlich richtig muss es sein. mehr ...
Mag. Walter Michael Fink - Es lebe der Unterschied . mehr ...
Gunther Riedlsperger - Haftungsfragen: Zum Nachlesen. mehr ...
J.Novotny - Wer welche Interessen vertritt. mehr ...
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