Klare Abgrenzung

23.6.2008 –

Selbstverständlich entscheidet letztlich der Kunde, ob er von einem Versicherungsvertreter (Agent) eine Polizze kaufen will oder seine Interessen vom Versicherungsmakler im Rahmen eines umfangreichen Dienstleistungspaketes wahrgenommen haben möchte. Um diese klare Abgrenzung geht´s und um gar nichts anderes!

Es ist ein Irrtum, dass die Versicherer für die Beratungsfehler eines selbstständigen Versicherungsvertreters haften. Der Versicherer haftet lediglich für Produktfehler, die Beratungsfehler gehören ganz alleine dem Vertreter und dafür steht hoffentlich seine Pflichthaftpflichtversicherung –  aber natürlich nur eingeschränkt, bis zur Versicherungssumme – gerade.

Manfred Taudes

manfred.taudes@vataudes.at

zum Leserbrief: „Kompliment für Agenten”.

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