26.6.2008 –
Der wiederholte Versuch mancher Agenten, die gravierenden zivilrechtlichen Unterschiede zum Versicherungsmakler wegzureden, ist auffallend wie nicht nachvollziebar zugleich.
Beide Berufsformen haben ihre Berechtigung und sind Teil des Wettbewerbs. Der Kunde entscheidet, ob er die unabhängige Beratung mit einen ausgewogenen Angebot des Versicherungsmaklers nützen will oder nicht.
Voraussetzung ist, dass der Kunde auch konkret weiß, worauf er sich beim Agenten und vor allem beim den Kunden rechtlich schwer verunsichernden Mehrfachagenten einlässt: (nicht taxativ) keine Beratungsvertrag mit dem Kunden, keine Risikoanalyse, keine bedarfsgerechte Lösung, keine Vertragsgestaltung der Polizze im Sinne des Kunden, keine Verpflichtung zur Information über Produktnachteile, keine Vollmachtsstellung, keine kombinierte Courtage- und Honorarlösung für ein faires Entgelt möglich, keine Umkehr der Beweislast, keine kundenorientierte Schadenregulierung, kein best practice.
Es lebe der Unterschied. Als Versicherungsmakler stehe ich dazu.
Mag. Walter Michael Fink
zum Leserbrief: „Auch der Agent muss abwägen”.
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