23.6.2008 –
Es ist abenteuerlich, wie einzelne Fehlinformationen bei Bedarf aus der Lade gezogen und als Heilmittel präsentiert werden. Die Idee, daß der Mehrfachagent der „bessere Makler“ sei, weil hinter ihm noch die (unbegrenzte) Haftung der Versicherer stehe, wurde schon einige Male postuliert.
Wenn dem so wäre, dann gäbe es keine Makler, sondern nur noch Mehrfachagenten – denn bei einer derartigen Rechtslage bräuchte man als Makler einen Sachwalter, wenn man Makler bliebe.
„Leider“ ist es nicht so und da soll man sich nicht wundern, wieso das nicht stärker kommuniziert wird, sondern einfach seine(n) Versicherer fragen, wie dieser dazu steht, oder – noch besser – einige OGH-Urteile lesen.
Nochmals: Es gibt keine eierlegenden Wollmilchschweine. Ein konkurrenzierend anbietender Agent gilt zivilrechtlich als Makler – und sein(e) Versicherer werden einen Teufel tun und dafür die Haftung übernehmen. Warum sollten sie auch?
zum Leserbrief: „Kompliment für Agenten”.
+Franz Hasenberger - Auch der Agent muss abwägen. mehr ...
Manfred Taudes - Abgrenzung Agenten – Makler. mehr ...
+Franz Hasenberger - Auch der Agent muss abwägen. mehr ...
Helmut Kögl - Keine Einbahnstraße. mehr ...
Raimund Andexlinger - Agenten haben Gewerbeschein nicht im Lotto gewonnen. mehr ...
Jürgen Oppelz - Wechsel des Gewerbescheins überlegen. mehr ...
Raimund Andexlinger - Fachlich richtig muss es sein. mehr ...
+Franz Hasenberger - Auch der Agent muss abwägen. mehr ...
Mag. Walter Michael Fink - Es lebe der Unterschied . mehr ...
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