Der Verein für Konsumenteninformation ging in einer Verbandsklage gegen vier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kundenbindungsprogramms eines Versicherers vor. Vor allem die Notwendigkeit der elektronischen Kommunikation wurde beanstandet, der OGH klärte den Fall. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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