Nach Abschluss der Planungsarbeiten für ein Bauvorhaben kam es zu einer Änderung der Zusammensetzung des Grundwassers, wodurch eine Heizungsanlage unbrauchbar wurde. Der OGH musste entscheiden, ob der Bauwesenversicherer für den dadurch entstandenen Schaden aufkommen muss. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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