Die Frage, ob ein dauerhaft zu hundert Prozent arbeitsunfähiger Unternehmer das Ende des Unterbrechungsschadens seiner Betriebsunterbrechungs-Versicherung hinausschieben kann, indem er trotz geschlossenen Betriebs das Gewerbe nicht abmeldet, beschäftigte den Obersten Gerichtshof.
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