Um Kosten zu sparen, zog eine Versicherungsnehmerin während der Corona-Krise zu ihrer Schwester nach Großbritannien. Als sie sich dort bei einem Sturz verletzte, forderte sie von ihrem Unfallversicherer eine Sofortleistung. Bei einem Wohnsitzwechsel außerhalb Österreichs bestand darauf aber kein Anspruch, der Versicherer lehnte eine Zahlung ab. Der OGH entschied den Fall. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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