Im Antrag und Versicherungsschein zu einer Lebensversicherung waren ein Auszahlungsbetrag und ein Auszahlungsdatum genannt, gleichzeitig gab es Hinweise darauf, dass der Ertrag von der Wertentwicklung abhängt. Der OGH musste entscheiden, ob die genannte Summe ein zugesicherter Mindestbetrag ist. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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