Für den Radfahrer zeigte die Ampel Grün. Das Einsatzfahrzeug, das trotz „Rot“ mit Blaulicht in die Kreuzung einfuhr, hätte er aber rechtzeitig bemerken und einen Unfall verhindern können. Der OGH musste klären, ob ihm deshalb eine Mitschuld anzulasten ist. (Bild: Gabi Schönemann bei Pixelio.de)
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