Während einer Dienstreise war es bei einer Besprechung in einem Biergarten spät geworden, das Lokal war bereits versperrt. Um es verlassen zu können, kletterte der spätere Kläger über die Mauer, stürzte aber und verletzte sich. Der gesetzliche Unfallversicherer lehnte eine Leistung ab – es kam zum Rechtsstreit.
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