Ein Kunde eines in einem Einkaufszentrum befindlichen Supermarktes stürzte auf einer Eisfläche, nachdem er seine Einkäufe im Auto verstaut, den Einkaufswagen zurückgebracht hatte und bereits auf dem Weg in ein anderes Geschäft war. Ob den Supermarktbetreiber hier noch nachvertragliche Sorgfaltspflichten trafen, musste der OGH beurteilen.
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