8.7.2019 – Statusklarheit wird von der IDD gefordert und macht im Interesse der Kunden auch Sinn!
Die IDD sieht in Erwägungsgrund 40 vor, dass die Kunden „vorab genaue Informationen über den Status der Personen haben sollen, die Versicherungsprodukte vertreiben“.
Dies ist deshalb erforderlich, weil der Versicherungskunde bereits beim Marktauftritt Klarheit darüber haben muss mit wem er es zu tun hat, mit einem Versicherungsmakler, einem Versicherungsagenten, einem Assekuradeur oder einem Vermögensberater.
In der Praxis zeigt es sich, dass es viele Vermittler gibt, die in den verschiedensten oben genannten Formen auftreten (… auf mehreren Hochzeiten gleichzeitig tanzen …). Dadurch besteht aus der Sicht des Versicherungskunden keine Klarheit, mit wem er es tatsächlich zu tun hat.
Dies führt zu Zurechnungsproblemen, das bedeutet, dass es letztlich unklar ist, wer für Fehlverhalten des jeweiligen Vermittlers einzustehen und zu haften hat – der Versicherer oder der Vermittler selbst.
Es ist eben entscheidend zu wissen welcher Sphäre der jeweilige Versicherungsvermittler zuzurechnen ist und welche Interessen er vertritt.
Zur Vermeidung von Interessenskonflikten muss daher sowohl berufsrechtlich als auch registerrechtlich gesichert sein, dass Vermittlungsleistungen jeweils nur als Versicherungsmakler oder als Versicherungsagent angeboten werden können.
Klaus Koban
zum Artikel: „Statusklarheit: Neue Regeln offenbar vielen unbekannt”.
Andreas Büttner - Statusklarheit bei Assekuradeuren? mehr ...
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