5.7.2019 – Ich bin kein Jurist und schon gar kein Hellseher. Ich meine aber, dass die klare Abgrenzung von Versicherungsvertretern = Agenten und Klientenvertretern = Versicherungsmaklern auch in Österreich längst überfällig war.
Deutschland hat diese Statusklarheit schon 2007 mit einem eigenen Versicherungsvermittlergesetz sauber und ordentlich gelöst.
Manfred Taudes
zum Artikel: „Statusklarheit: Neue Regeln offenbar vielen unbekannt”.
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