Vor Antragstellung hatte ein Makler beim Versicherer angefragt, ob für einen Minderjährigen eine Motorsportversicherung möglich sei, und aufgrund der Antwort eine Zustimmung angenommen. Als sich der Jugendliche dann beim Fahren mit einer Enduromaschine verletzte, lehnte der Versicherer die Deckung ab – zu Recht? (Bild: Pixabay)
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