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Thema des Tages vom 1.10.2024 << vorherige Ausgabe nächste Ausgabe >>
Obwohl eine Versicherungsnehmerin ihr Wochenendhaus zwei Monate lang nicht bewohnt hat, hat sie die Hauswasserzuleitung nicht abgedreht. Ihr Ehemann war allerdings regelmäßig im Haus, um Gartenarbeiten zu verrichten. Nach einem Wasserschaden stellte sich die Frage, ob trotzdem eine Obliegenheitsverletzung vorlag. (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
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Der Kreditversicherer hat eine Position mit länderübergreifendem Verantwortungsbereich neu besetzt. mehr ...
Makler, Agenten, Versicherer: Wie wichtig finden Beschäftigte eine akademische Versicherungsausbildung? Was versprechen sie sich davon? Zu welchen Inhalten wollen sie weitergebildet werden? Eine Umfrage ist dem nachgegangen. (Bild: FHWien der WKW/Telemark Marketing) mehr ...
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Meistgelesene Nachrichten der letzten 5 Ausgaben
Ab dem 18. Lebensjahr sehen die Bedingungen für eine Zahnzusatzversicherung keine Kinderprämie mehr vor. Eine Versicherungsnehmerin wollte dies nicht akzeptieren und reichte Klage gegen den Versicherer ein. Der Fall landete beim Obersten Gerichtshof. (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
Nach einem Unfall forderte der Haftpflichtversicherer vom Unfalllenker Regress im zulässigen Höchstausmaß. Zusätzlich wollte sich der Versicherer aber auch bei dessen Vater regressieren, dem das Fahrzeug gehörte und dem er eine Obliegenheitsverletzung vorwarf. Der Fall landete beim OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
Als er in betrunkenem Zustand von einem Hochstand einen Ansitzsack holen wollte, unterschätzte ein Versicherungsnehmer die Gefahren und stürzte mehr als drei Meter in die Tiefe. Dem OGH stellte sich die Frage, ob der private Krankenversicherer Behandlungskosten und Tagegeld zahlen muss. (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
Das VersicherungsJournal sprach mit Merkur-CFO Andreas Gaugg über die Gründe für die Verschmelzung von Merkur und Merkur Leben, über die Positionierung des Konzerns, Synergien und künftige Herausforderungen. (Bild: Merkur) mehr ...
Bei einer Veranstaltung auf einer Motorsport-Rennstrecke, die keinen Wettkampfcharakter hatte und bei der es auch keine Zeitnahme gab, ereignete sich ein Unfall. Der Unfalllenker steht auf dem Standpunkt, es habe sich um ein Fahrsicherheitstraining gehandelt, der Vollkaskoversicherer verweigert aber eine Zahlung. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
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