Der Krankenzusatzversicherer lehnte eine Leistung für die Behandlung einer Leberzirrhose ab, die erkrankte Versicherungsnehmerin warf daraufhin ihrem Versicherungsmakler eine Pflichtverletzung vor: Er hätte sie aufklären müssen, wieviel Alkoholkonsum als missbräuchlicher Genuss gilt. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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