Bei Holzschlägerungsarbeiten in einem Wald sollten mit einer an einem Traktor montierten Seilwinde Baumstämme auf einen Forstweg gezogen werden; dabei ereignete sich ein Unfall, ein Arbeiter wurde schwer verletzt. An der Frage, ob der Traktor dabei bestimmungsgemäß als Fahrzeug verwendet wurde und der Haftpflichtversicherer daher leistungspflichtig sei, entbrannte ein Rechtsstreit.
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