9.7.2019 – Statusklarheit könnte auch bedeuten, im Privatkundengeschäft (KSchG) als Agent zu arbeiten und im Unternehmergeschäft als Makler.
Das könnte man in den POG regeln. Deswegen müsste man jemandem nicht gleich die Gewerbeberechtigung national entziehen oder zwingen, eine ruhend zu legen.
Ein Mehrfachagent kann quasi unbegrenzt Agenturverhältnisse eingehen. Über diese Sinnlosigkeit hätte man nachdenken können. Der Kunde erkennt hier wahrscheinlich überhaupt keinen Unterschied mehr gegenüber einem Makler.
Die IDD redet von der Verbindlichkeit, dem Kunden rechtzeitig vor Vertragsabschluss nzu informieren, in welcher Funktion der Versicherungsvermittler tätig wird. IDD redet nicht von der Pflicht, Gewerbescheine zurück zu legen (Gold Plating lässt grüßen).
Dafür ist es gelungen, die Gewerbeberechtigung zu zerfledern. Jetzt haben wir zur GewO und dem Maklergesetz noch eine Verordnung für Standesregeln und Lehrpläne für Makler, Agenten und Vermögensberater.
Wie man lesen kann, hält sich meine Begeisterung – mit der Lösung die zustande gekommen ist – sehr in Grenzen. Aber wir werden auch das meistern!
Rudi Schwarz MBA
zum Artikel: „Statusklarheit: Neue Regeln offenbar vielen unbekannt”.
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