Statusklarheit bei Assekuradeuren?

9.7.2019 – Kollege Koban schreibt: „Dies ist deshalb erforderlich, weil der Versicherungskunde bereits beim Marktauftritt Klarheit darüber haben muss mit wem er es zu tun hat, mit einem Versicherungsmakler, einem Versicherungsagenten, einem Assekuradeur oder einem Vermögensberater.”

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So, was ist ein Assekuradeur? Der Assekuradeur zeichnet im eigenen Namen, aber auf Rechnung eines Versicherungsunternehmens Polizzen und ist vergleichbar mit dem „Underwriter“ des britischen Versicherungsmarktes.

Er ist von nationalen und internationalen Versicherungen mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet, die ihm erlauben, im Namen der jeweiligen Gesellschaft Prämien zu kalkulieren, eigenständig Risiken in Deckung zu nehmen und zu zeichnen sowie Schäden zu regulieren.

Dem ursprünglichen Sinn nach wurde der Begriff Assekuradeur für einen selbständigen Risikoträger verwendet, der schwerpunktmäßig in der Transportversicherung und ausschließlich an den Seeplätzen Hamburg und Bremen tätig war.

Meines Wissens gibt es kein eigenes Gewerbe des Assekuradeurs, in der Praxis ist es meist so, dass ein Versicherungsvermittler sowohl als Makler als auch als Assekuradeur auftritt, obwohl der Assekuradeur per Definition mehr dem Agenten als dem Makler zuzuordenen sein müsste!

Von einer Statusklarheit ist hier aber definitiv nicht zu sprechen.

Andreas Büttner

buettner@arisecur.com

zum Leserbrief: „Statusklarheit macht Sinn”.

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