Nach einem Wasserschaden, der durch einen Fehler eines Subunternehmers verursacht wurde, erhielt ein Generalunternehmer sowohl von seinem Haftpflichtversicherer als auch vom – identen – Haftpflichtversicherer des Subunternehmers Zahlungen. Der Versicherer fordert nun einen Betrag zurück, der Versicherungsnehmer habe ihm die bereits erfolgte Zahlung listig verschwiegen. Der Fall landete beim OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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