Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder hat für seine Mitglieder eine Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen, die auch bei vorsätzlichen Schädigungen Leistungen erbringen soll. Der OGH musste die Frage klären, ob auch geschädigte Dritte Anspruch auf eine Versicherungsleistung haben. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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