Mehr als ein Jahr, nachdem in einer Wohnung erstmals Nässeschäden aufgetreten waren, kam es zu einer Schimmelbildung. Die Wohnung musste saniert werden, die Eigentümer mieteten eine Ersatzwohnung an. Muss der Leitungswasserschadenversicherer für diese Kosten aufkommen? (Bild: VJ)
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