Der Geschäftsführerposten im Kunstmanagement, für den sich der Kläger beworben hatte, sei aus parteipolitischen Gründen an jemand anderen vergeben worden. Er plant eine Schadenersatzklage und beantragte die Deckung durch seinen Rechtsschutzversicherer. Dieser lehnte ab. Ob die Gründe dafür stichhaltig waren, entschied der OGH. (Bild: Bild: Tingey Injury Law Firm)
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