Beim Beladen eines Lkw durch einen Bagger fiel ein Betonbrocken derart auf den Lkw, dass dessen Fahrer herunterstürzte. Für seine Verletzung wollte er Schadenersatz. H., der den Bagger gemietet hatte, forderte Deckung vom Betriebshaftpflichtversicherer – der verortete das Risiko aber nicht in der Sphäre des Baggers, sondern des Lkw, und berief sich auf eine Ausschlussklausel. Die Sache ging zum OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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