Der Kläger kann seinen Beruf aufgrund psychischer Beschwerden nicht ausführen, die Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert eines Tages die Leistung. Ja, eine Therapie hätte den Kläger wieder leistungsfähig machen können, aber darf der Versicherer den Konsum von Psychopharmaka verlangen?
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