Ein Besucher eines Einkaufszentrums achtete in der Tiefgarage auf die in Augenhöhe angebrachten Hinweisschilder auf die Geschäfte und übersah dabei eine farblich zwar nicht markierte, aber gut ausgeleuchtete Bodenvertiefung. Er stürzte und verletzte sich. Ob ihm Schadenersatz zusteht, entschied der OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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