Seit einem Unfall, bei dem er den Geruchssinn vollständig verlor, kann ein gelernter Koch in seinem eigenen Lokal in der Küche nur noch Hilfstätigkeiten ausüben. Sein Unfallversicherer lehnte eine Leistung mit dem Argument ab, er gehe damit seinem bisherigen Beruf weiter nach. Der OGH klärte den Fall. (Bild: StockSnap auf Pixabay)
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