Eine Patientin kam mit dem fest gefassten Wunsch, sich operieren zu lassen, ins Spital. Sie klagte danach aber den Krankenhausträger auf Schmerzensgeld und Kostenersatz, weil sie nicht über die Vorteile der Fortsetzung der bisherigen konservativen Therapie aufgeklärt worden sei. Die Sache ging zum OGH.
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