Mehrmals hatte ein Versicherungsnehmer mit unterschiedlichen Argumenten versucht, von seinem Lebensversicherungsvertrag zurückzutreten – zuletzt wegen falscher Belehrung über die Rücktrittsfrist. Ob das Rechtsmissbrauch ist und ob er überhaupt klagen darf, weil die Versicherung an eine Bank verpfändet war, entschied der OGH.
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