3.11.2025 – Die Frage, ob eine D&O-Versicherung nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen weiterhin notwendig ist, stellt sich vielen Führungskräften und Managern. Auch im Ruhestand können längst vergangene Geschäftsentscheidungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Warum das so ist und wie Sie Ihre Gewerbekunden absichern können, erfahren Sie hier.
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Das Ausscheiden aus einem Unternehmen bedeutet nicht zwangsläufig das Ende aller Haftungsrisiken für Führungskräfte und Entscheidungsträger. Zahlreiche ehemalige Manager sind der Überzeugung, dass mit ihrem Austritt jegliches Risiko beseitigt ist. Doch das ist ein Irrtum. Ansprüche aus ihrer früheren Geschäftstätigkeit können noch Jahre nach ihrem Ruhestand geltend gemacht werden. Klären Sie daher Ihre Kunden auf.
Ein wesentlicher Punkt, der oft übersehen wird, sind die langen Verjährungsfristen bei Haftungsansprüchen. Diese Fristen können mehrere Jahre betragen, und während dieser Zeit besteht weiterhin die Möglichkeit, dass ehemalige Manager für Entscheidungen zur Verantwortung gezogen werden, die sie in ihrer aktiven Zeit getroffen haben.
Hier kommt die D&O-Versicherung ins Spiel. Selbst nach dem Ausscheiden kann diese Versicherung eine wichtige Schutzfunktion erfüllen und Ihren Kunden finanzielle Sicherheit bieten, sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Die Versicherung deckt in der Regel die Verteidigungskosten sowie mögliche Schadensersatzansprüche ab.
Eine D&O-Versicherung bleibt eine sinnvolle Investition, um sich gegen mögliche spätere Ansprüche abzusichern. Überprüfen Sie bestehende Polizzen und weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass sie auch nach ihrem Ausscheiden weiterhin auf diesen Schutz setzen sollten.
Unbegrenzte und unverfallbare Nachmeldefrist: Ihr Kunde beabsichtigt, mittel- oder langfristig das Unternehmen zu wechseln. Was aber passiert, wenn der ursprünglich bei R+V abgeschlossene D&O-Vertrag später aufgehoben wird? Ganz gleich, ob Ihr Kunde nach mehreren Jahren oder Jahrzehnten mit einem Haftpflichtanspruch konfrontiert wird: Die D&O-Versicherung von R+V bietet als einzige unbegrenzten Schutz für Ansprüche nach Vertragsende.
  
 Retirement Cover: Ihr Kunde scheidet regulär oder aus gesundheitlichen Gründen aus dem Unternehmen aus oder geht in den wohlverdienten Ruhestand? Ist der D&O-Vertrag inzwischen gekündigt und die Versicherungssumme womöglich bereits durch einen anderen Manager aufgebraucht, kann es schlagartig vorbei sein mit dem sorgenfreien Ruhestand. Das Retirement Cover von R+V garantiert 20% der im Jahr des Ausscheidens unverbrauchten Versicherungssumme, mindestens aber 250.000,- EUR, um sich gegen Ansprüche, ob berechtigt oder nicht, zur Wehr setzen zu können.
 Haben Sie noch Fragen? Unser Expertenteam steht Ihnen unter haftpflicht@ruv.at und telefonisch unter +43 1 810 5333 502 zur Verfügung. 
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