1.11.2025 – Wozu benötigen Manager eine persönliche Strafrechtsschutzversicherung, wenn das Unternehmen bereits über eine Firmenlösung abgesichert ist? ROLAND Rechtsschutz nennt die vier wichtigsten Gründe, warum sie die persönliche Absicherung für unverzichtbar hält.

Wozu also noch eine weitere Versicherung abschließen, und dies auch noch auf Kosten des eigenen Portemonnaies? Damit stellt sich unweigerlich die Anschlussfrage, ob und inwieweit persönliche Absicherungen des strafrechtlichen Risikos tatsächlich einen echten Mehrwert schaffen oder ob sie doch nur gut getarnte vertriebliche „Mogelpackungen“ sind?
Nachstehend sind die vier wichtigsten Argumente aufgeführt, die Sinnhaftigkeit und eigentlich sogar Notwendigkeit einer persönlichen Versicherung aufzuzeigen und entsprechend zu sensibilisieren.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Wer also komplett eigenständig über den Deckungsumfang seiner strafrechtlichen Absicherung entscheiden will und sich nicht dem Ermessensspielraum Dritter ausliefern möchte, wird um den Abschluss einer Manager-Straf-Rechtsschutzversicherung nicht herumkommen. Und es mag nichts Schlimmeres passieren, als im Bedarfsfall doch auch eine Unterstützung durch die Firmenpolizze zu erhalten. Ein Plädoyer für eine persönliche Absicherung stellt nicht eine Firmenlösung in Frage – sondern verdeutlicht, dass sich Manager ihrer strafrechtlichen Risiken sehr wohl bewusst sind. Die persönliche Absicherung greift für die Fälle, die über die Firmenabsicherung hinausgehen – und bei denen Manager individuell über die Konditionen verhandeln möchten und wollen.
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Die Konditionen und einen kurzen Überblick finden Sie auf Seite 7 in unseren Mediadaten.
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