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Klipp und klar

9.11.2009 – Klipp und Klar: Unter dieser Überschrift hat seinerzeit eine nicht mehr existierende Versicherung versucht, das Kleingedruckte „lesbar“ zu machen. Man verlor dafür fast alle Schadensprozesse, weil jede Zusammenfassung auch eine Verkürzung beinhaltet. Auf der einen Seite verlangt der Konsumentenschutz, dass man bereits dem Antrag alle Bedingungen beilegen muss (wodurch ein Makler von Rechts wegen einen Sherpa als Betriebsnotwendigkeit absetzen können müsste), auf der anderen Seite stellt sich bei diversen Haftungsprozessen heraus, dass das, was gesagt wurde, nicht zählt, und das, was nicht gesagt/übergeben wurde, erst recht haftungsbegründend wirkt, und dann ist plötzlich die Information wieder zu viel. Übrigens – sind die Beipackzettel wirklich so informativ (in manchen Fällen kann es zu Kontraindikationen kommen ...)?

Eine Versicherung ist ein komplexer Vertrag. Die Gesellschaft soll und muss dafür sorgen, dass Ihre Bürger Verträge lesen und verstehen können, anstatt die Bürger immer mehr zu bevormunden. Eine Unterschrift sollte wohlüberlegt sein, dann aber auch gelten. Berater – in allen Bereichen – sollen gut ausgebildet sein und natürlich für Fehlverhalten haften. Letztlich zeigt sich, das die Überliberalisierung (jeder soll alles machen dürfen) eben ein Unfug war. Klipp und klar sogar.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Rückgriff auf alte Idee”.

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