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Die andere Seite der Medaille

10.11.2009 – Gerade dass eben die im Schadensfall von den Versicherungen provozierten Prozesse zu den Zeiten der „klipp und klar“-Vertragsbedingungen verlorengegangen sind, zeigt doch, wie es sein soll und dass die damaligen Vertragsgestaltungen richtig waren: Ich als Kunde schließe doch eine Versicherung ab, weil ich für den Versicherungsfall einen entsprechenden Schutz und Entschädigung haben möchte.

Die heutigen Klauseln von Versicherungen sind ähnlich jener dubioser Internet-Angebote im Stile der berühmt-berüchtigten Gebrüder Schmidtlein, wo auch auf den Seiten groß „Gratis“ steht und dann die Kosten in kaum sichtbaren Fußzeilen oder unauffälligen AGB versteckt sind. In den Überschriften und Vertragsabschnitten der Versicherungsverträge wird alles versprochen und in den oft mehr als 50 Seiten beiliegenden Klauseln wird dann in kaum lesbarer und verständlicher Form wieder ein erheblicher Teil als Ausnahmen entweder komplett vom Versicherungsschutz herausgenommen oder – entgegen der im Vertrag groß angeführten Versicherungssumme – erheblich reduziert. Oft werden auch noch andere Gemeinheiten wie zum Beispiel Selbstbehalte etc. in den Klauseln versteckt.

Das Grundübel ist leider, dass Versicherungen zunehmend ihre Verantwortung negieren und überwiegend daran interessiert sind, dass die Kunden zwar fleißig ihre Prämien zahlen, doch im Schadensfall dann trotzdem leer ausgehen oder nur einen Bruchteil der Versicherungssumme bekommen, wenn sie nicht genügend Zeit und Geld für aufwendige Prozesse haben.

Christian Fahlbeck

christian_f@rocketmail.com

zum Leserbrief: „Klipp und klar”.

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