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Ehrenschiedsgericht

2.9.2009 – Es ist leider eine Tatsache, dass einerseits viele Makler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (BiV) nicht bereit waren, sich in der Ehrenschiedsgerichtsordnung (ESGH) eintragen zu lassen, die nach langen ausführlichen Debatten installiert wurde. Andererseits konnten auch einige wegen ihres Nahverhältnisses zu Versicherungen etc. leider nicht angenommen werden  In der Liste der BiV sind jene, die sich eintragen ließen, deutlich mit einem Stern signalisiert. Wesentlich ist daher lediglich eine Bekanntmachung, dass nur jene in der ESGH angenommenen und eingetragenen Makler sich per Pönale verpflichtet haben, die Interessen der Kunden zu vertreten.

Komm.-Rat Ing. Erich Neubauer

ing.neubauer@utanet.at

zum Artikel: „Versicherungs-Ranking durch Makler?”.

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