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Nicht „ranken“

6.9.2009 – Die Kammer soll nicht „ranken“ und  „schiedsrichten“. Schon in privaten Vereinigungen ist die Formulierung einer Ehrenschiedsgerichtsordnung schwierig. In der Wirtschaftskammer als Pflichtorganisation ist das noch viel heikler. Ein „Ranking“ durch Fachverband und Fachgruppe kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Wenn FMA und andere staatliche Stellen nicht fähig (oder willens) sind, entsprechende Orientierungshilfen zu geben (siehe Solvenzprüfung durch FMA), dann erscheint mir für die Standesvertretung diese Aufgabe erst recht unangebracht.

Es wäre anmaßend, für 3.600 österreichische Versicherungsmakler eine Vorgabe zu formulieren. Von der rechtlichen Signalwirkung bei Haftungsprozessen ganz zu schweigen. Ich glaube auch nicht, dass die Maklerschaft eine derartige Bevormundung (und darauf läuft es hinaus) goutieren würde. Umfragen zeigen ja, dass ein und dieselbe Gesellschaft in ganz Österreich höchst unterschiedlich bewertet wird. Oft macht nur der Maklerbetreuer den Unterschied.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Ehrenschiedsgericht”.

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