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Banken mit einbeziehen

22.6.2009 – Also, dass jeder Kunde alles gelesen hat bzw. über alles aufgeklärt wurde ist meines Erachtens schwer möglich, da dann kein Termin unter sechs Stunden dauern würde. Es ist ja nicht nur das Produkt von der Anlageseite sondern auch deren Risken zu erklären, zusätzlich sind dann umfangreiche Formulare auszufüllen und auch diese wollen erklärt sein.

Daher glaube ich den Kunden dass sie nicht alles, was sie unterfertigten, auch gelesen haben, und selbst wenn, dann wohl schwer nur verstanden haben. Was mich jedoch wie den Kollegen Mittendorfer wundert ist das der Konsumentenschutz ausschließlich auf den AWD hinprügelt. Nicht, dass ich diesen geschützt wissen will, aber ich lese kein Wort, dass auch andere Vermittler dieses Produktes haftbar gemacht werden. Oder haben alle anderen korrekt beraten, alles erklärt und trotzdem haben die Kunden das im nachhinein scheinbar falsche Produkt gewählt? Oder traut man sich über die Banken nicht drüber? Ist der AWD das leichtere Opfer, das ja noch dazu von einem Geschädigten, der ja in der Politik seine Heimat hat, frontal angegriffen wird?

Wie man hört soll ja Herr Pilz auch einer der Geschädigten sein. Wenn dem so ist finde ich es mehr als abstoßend das nur einem der Marsch geblasen wird und nicht allen. Vor allem, da man ja ob der Beratungsqualität bei Banken schon einige Vergleiche gelesen hat und die sind kaum besser als die des AWD. In diesem Sinne - Gleiches Recht für alle. Die Banken sind bei solchen Klagen miteinzubeziehen.

Horst Bühringer

office@horstbuehringer.at

zum Artikel: „Krieg der Worte zwischen AWD und VKI”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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