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Dienst nach Vorschrift

19.6.2009 – Bekanntlich wird „Dienst nach Vorschrift“ im Beamtenbereich als Drohung verwendet und verstanden. Soll heißen, dass – wenn man sich penibel an alle Vorschriften hält – einfach nichts weitergeht. Die zahlreichen Konsumentenschutzbestimmungen sind, insgesamt betrachtet, überbordend. Kein Kunde will beispielsweise mit dem Offert auch die Bedingungen ausgehändigt haben – und diese Durchsprechen dauert nur vom Lesen (geschweige verstehen) bei eine Eigenheimbündelversicherung circa eineinhalb Stunden. Welcher Kunde ist dazu bereit? Wohin führt das?

In einem US-amerikanischen Flugzeug wird ein Mann ohnmächtig; Die Stewardess ruft nach einem Arzt unter den Passagieren. Nach drei Aufrufen meldet sich eine junge Frau und arbeitet 28 Minuten eine Checkliste ab. Alles andere ist nach US-amerikanischem Haftpflichtrecht blanker Selbstmord. Der Patient hat dies in diesem Fall überlebt, aber jeder weiß, dass sich in den USA schon jeder davor drückt, Erste Hilfe zu leisten.

In der Finanzberatung ist natürlich ebenso größtmögliche Sorgfalt geboten, und systematische Fehlberatung ist ein schwerer Vorwurf. Erstaunlich ist nur, dass dieser den Banken nicht gemacht wird, welche insgesamt mehr als 50 Prozent des Immofinanzvertriebes abgeschlossen haben. Gleiches Produkt, gleicher Kursverlust. Haben die Bankkäufer mit „richtiger“ Beratung die gleiche Entscheidung getroffen wie mit „falscher“? Oder gilt vielleicht „quod licet jovi, non licet bovi“?

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Krieg der Worte zwischen AWD und VKI”.

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