20.8.2008 –
Wer als Makler arbeiten will hat die Möglichkeit, sich der Prüfung zu unterziehen und das Gewerbe anzumelden. Wem das zu mühsam oder schwierig ist, der soll die Finger von dieser hochkomplizierten Materie lassen, die noch dazu umfassende Erfahrung verlangt.
Man kann auch nicht im Nebengewerbe Installateur oder Rauchfangkehrer werden! Als Alternative könnte man aber mit Schnürsenkeln, Rasierklingen und Kaugummi handeln, sollte das Einkommen aus der Haupttätigkeit nicht ausreichen.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Nebengewerbe: Neue Verfahren vor Höchstgericht”.
Raimund Andexlinger - Gemeinsamer Nenner. mehr ...
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