Verbindung der Berufsgruppen?

20.8.2008 –

Vermögensberater sind eben nur am Rande mit der Versicherungsvermittlung beschäftigt, und so soll es auch bleiben. Wenn ein Makler oder Agent die Vermögensberatung betreiben möchte, ist ein entsprechender Gewerbeschein zu lösen.

Das gleiche Recht haben alle Vermögensberater, wenn sie Versicherungen vermitteln möchten. Viele haben diesen Weg auch schon beschritten. Das Nebengewerbe war von allem Anfang für Wildwuchs und Missbrauch ein guter Nährboden. Eine kluge Entscheidung des Wirtschaftsministeriums, es mit Jahresende zu beenden. Wir können nur hoffen, dass auch die bereits bestehenden Nebengewerbe entsprechend anpassen werden müssen.

Aus unserer Sicht sind die Forderungen der Vermögensberater unverständlich oder gibt es Bestrebungen die Berufsgruppen der Makler und Agenten (Versicherungsvermittler) und Vermögensberater zu verbinden?

Raimund Andexlinger

redaktion@ivva.at

zum Artikel: „Nebengewerbe: Neue Verfahren vor Höchstgericht”.

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