21.8.2008 –
In diesem Punkt haben Makler und Agenten wieder einen gemeinsamen Nenner gefunden. Dies ist vergleichbar mit dem Ansinnen der Kfz-Händler, auch die Versicherung einfach im Nebengewerbe zu verkaufen, inklusive Rechtschutz und Insassenunfall, weil sie doch täglich damit zu tun hätten.
Hier war meine Antwort: „Dann könnten wir aber Kfz auch im Nebengewerbe reparieren und verkaufen, weil wir ja ebenfalls jeden Tag mit Kfz (An-Abmeldungen) zu tun haben!“
Seitens der Vermögensberater verstehe ich es auch nicht so wirklich, wo hier das Problem liegen sollte, sich entsprechend weiterzubilden und nach abgelegter Prüfung das Gewerbe als Makler oder Agent anzumelden. Beispiele von unserer Seite gibt es genug, wo Makler oder Agenten sich als Vermögensberater ausbilden lassen und danach das Gewerbe dafür anmelden
Raimund Andexlinger
zum Leserbrief: „Komplizierte Materie”.
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