16.6.2008 – Natürlich steht es jedem Versicherer frei, für österreichische Versicherungsmakler (günstige) Haftpflichtbedingungen zu schaffen. Und erst recht steht es jedem Makler frei, die für ihn günstigste Variante zu wählen.
Dass manche Versicherungen vor Jahren eben nicht den „Kontrahierungszwang“ akzeptieren wollten, ist bekannt. Darüber, dass später – sozusagen Rosinen pickend – doch Einzelverträge angeboten wurden und werden, dazu mag sich jeder selbst seine Meinung bilden.
Auch dazu, dass plötzlich das Herz für Jungmakler entdeckt wird – hoffentlich auch im Alltagsgeschäft.
Absolut unverständlich ist der Dolchstoß eines führenden Funktionärs. Er müsste wissen, dass Aktivitäten der Standesvertretung zur Kündigung des Rahmenvertrages durch die beiden Versicherer Uniqa und Generali führen können. Jetzt halb zurückzurudern und aus einer NÖ- Kammerinitiative die Aktion einer Privatperson zu machen, ist ein zu durchsichtiges Manöver. Wer steht für allfälligen Schaden ein?
Ein Riskmanager müsste wissen, dass Versicherungsschutz nur durch das Kollektiv funktioniert. Was wäre denn, wenn neun Landesobleute die glorreiche Idee hätten, jeweils für bestimmte Gruppen (positiv selektiert natürlich) eine Haftpflicht-Lösung zu entwickeln? Was bliebe vom Rahmenvertrag (das beste Produkt am Markt übrigens) dann noch übrig?
Rudolf Mittendorfer
zum Artikel: „Heftiger Konflikt in der Maklerschaft”.
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Rudolf Mittendorfer - Zur Makler-Haftpflicht. mehr ...
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