7.4.2008 – Ich kann keinem Makler empfehlen, die Gesundheitsfragen des Kunden zu beantworten, da erfahrungsgemäß zum Beispiel die Beantwortung des Kunden beim Arzt eine andere sein kann und damit ein unangenehmes Haftungsproblem entstehen könnte.
Nicht zuletzt deswegen besteht mit allen Anstalten die Vereinbarung, dass die Gesundheitsfragen nur vom Kunden zu beantworten und die Originale vorzulegen sind, was jedoch Sachanträge nicht berührt.
Was Versicherungsvertreter in entlegenen rustikalen Gebieten angeblich aufführen, sprengt leider das Vorstellungsvermögen, kann aber seriöse Makler nicht berühren. Eine ernstliche Maklerbenachteiligung wäre jedoch zum Beispiel dann gegeben, wenn Versicherungsvertreter sich als (gewerbeberechtigte) Berater in Versicherugsangelegenheiten ausgeben und oder bessere Konditionen gewähren können.
Komm.-Rat Ing.Neubaur Erich
zum Artikel: „Werden Makler von Versicherungen benachteiligt?”.
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