WERBUNG

Unfreundlicher Akt

7.4.2008 – Ein weiterer unfreundlicher Akt diverser Versicherer ist die Beantwortung von kundenbezogenen Maklerschreiben trotz beigelegter Vollmacht an die Kunden, einerseits um Verwirrung zu stiften oder die Erledigung zu umgehen.

Für einen vom Außendienst auf zehn Jahre abgeschlossenen Kfz-Vertrag wurde zunächst nur die AH-Kündigung anerkannt. Vollkasko und Insassenunfall wurden für weitere neun Jahre ausgefertigt und der Kunde hingewiesen, dass die Mindestlaufzeit drei Jahre beträgt.

Erst die weitere schriftliche Kündigung mit Hinweis auf OGH-Urteile und zusätzlicher telefonischer Beschwerde war zielführend.

BFV.- Heinrich F. Mayr

baufinanzvorsorge@aon.at

zum Artikel: „Werden Makler von Versicherungen benachteiligt?”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Franz Hasenberger - Nicht am Parteitag enden. mehr ...

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe
7.4.2008 – Ing. Winterhalder zum Artikel „Werden Makler von Versicherungen benachteiligt?”. mehr ...
 
7.4.2008 – Klaus Brandhofer, Antirisk Vers.-makler GmbH zum Artikel „Werden Makler von Versicherungen benachteiligt?”. mehr ...
 
7.4.2008 – Komm.-Rat Ing.Neubaur Erich zum Artikel „Werden Makler von Versicherungen benachteiligt?”. mehr ...