Nicht in Vollmacht unterschreiben

7.4.2008 – Bei Streitigkeiten über die Gesundheitsfragen, verschwiegene Vorerkrankungen etc. würde ich auf keinen Fall die Gesundheitsfragen, in Vollmacht, unterschreiben. Nur der Kunde kann die Antragsfragen korrekt beantworten, oder auch nicht, dann muss aber er die Konsequenzen tragen und nicht der Makler.

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Paul Zajic

p.zajic@zajic.at

zum Artikel: „Werden Makler von Versicherungen benachteiligt?”.

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