7.4.2008 – Wir haben immer wieder dieselbe Beobachtung gemacht und dabei festgestellt, dass es Versicherungen gibt, die nicht nur ihren besten Außendienstangestellten solche Sonderrechte gewähren, sondern diese Vorgangsweise tatsächlich generell dulden. Wenn sich ein Kunde nachträglich wehrt wird zögerlich (nach Wochen) rückabgewickelt.
Zur Meisterschaft in dieser Disziplin der fiktiven Bevollmächtigung haben es die Mitarbeiter einer früher in ganz Österreich sehr bedeutenden Versicherung gebracht. Dort wurde sogar eine über 80 jährige überredet, ihre 60 jährige Tochter (ohne deren Wissen) gegen Invalidität und Unfalltod zu versichern. Auf Beschwerden der Tochter wurde gar nicht reagiert, weil diese ja auch nicht Versicherungsnehmerin ist.
Man kann auch den sicher nicht für jeden erträglichen hohen Erfolgsdruck erkennen, der auf die Mitarbeiter in diesem Unternehmen wirkt und in der Folge zu solchem Fehlverhalten führt. Für die ganze Branche ergibt sich daraus ein Problem.
Klaus Brandhofer
zum Artikel: „Werden Makler von Versicherungen benachteiligt?”.
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