Nach einem Unfall, den er als 14-Jähriger erlitten hat, konnte der Geschädigte die Handelsakademie nicht abschließen; er ergriff den Beruf als Kfz-Techniker, war aber unfallbedingt 15 Monate weniger beschäftigt. Ob diese Argumente für eine Klage auf Verdienstentgang genügen, prüfte der OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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