Obwohl ihm bekannt war, dass ein Gebäude nicht bewohnt ist, kreuzte der Makler die diesbezügliche Frage beim Abschluss einer Feuerversicherung mit „ja“ an. Als es tatsächlich brennt, erklärt der Versicherer seinen Rücktritt vom Vertrag. Der OGH sollte klären, ob er dennoch zahlen muss.
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