Ein Versicherungsnehmer wollte für seine private Krankenversicherung keine höhere Prämie bezahlen, die vom Versicherer daraufhin vorgenommene Kürzung des Erstattungsprozentsatzes aber nicht in dem Ausmaß hinnehmen. Der Oberste Gerichtshof musste klären, ob der Versicherer seine Kalkulationsgrundlagen offenlegen muss. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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